Neuerungen im Abfallrecht!
Derzeit sind einige bedeutsame Veränderungen im Verordnungsrecht zum Abfallwirtschaftsgesetz im Gange.
Abfallverzeichnisverordnung
Besondere Bedeutung kommt der Abfallverzeichnisverordnung zu, die bereits vom BMLFUW unterzeichnet worden ist. In dieser Verordnung wird das Europäische Abfallverzeichnis in das Österreichische Recht umgesetzt.
Neben der Auflistung sämtlicher Abfallarten finden sich Abfallcodes und Kriterien für die Zuordnung der Abfälle zu diesen. Weiters werden als gefährliche Abfälle bestimmte, in der Auflistung mit einem Sternchen versehene Abfälle, ebenso bezeichnet wie bestimmte Aushubmaterialien und Abfälle, die mit gefährlichen Stoffen so vermengt sind, dass eine gefahrenrelevante Eigenschaft auf diese zutrifft. Ebenso wie in der Abfallliste der EU existieren auch Spiegeleinträge, aus denen sich ergibt, dass ein bestimmter nicht gefährlicher Abfall unter besonderen Voraussetzungen gefährlich sein kann.
Die Verordnung tritt mit 01.01.2004 in Kraft. Ab 01.01.2005 sind bei allen Aufzeichnungen, Meldungen oder Ausstufungen die Codes und Bezeichnungen der Verordnung zu verwenden. Bis dahin gilt gemäß Anlage 5 zur Verordnung die ÖNORM S 2100 mit den in dieser Anlage enthaltenen Modifikationen bzw. Ergänzungen. Bis 01.01.2005 sind auch alle dem Abfallrecht unterliegenden Anlagengenehmigungen, weiters alle Berechtigungen zur Sammlung und Behandlung von Abfällen im Wege eines von Amts wegen zu erfassenden Feststellungsbescheides unter zu Grunde Legung des neuen Verzeichnisses anzupassen (§ 78 Abs. 1 AWG 2002).
Abfallnachweisverordnung 2003
Ebenso bedeutsam ist die Erlassung der mit der Abfallverzeichnisverordnung untrennbar verknüpften Abfallnachweisverordnung 2003. Durch diese wird mit Wirkung vom 01.01.2004 die bereits aus 1991 stammende Abfallnachweisverordnung ersetzt.
Die Abfallnachweisverordnung 2003 bringt Neuerungen für vereinfachte Aufzeichnungen und im Begleitscheinsystem, insbesondere den Entfall der Mindestschwellen für die Begleitscheinpflicht.
Der Begleitschein NEU ist ein Formular im Format A4 und vom Unternehmen selbst zu erstellen.
Bestehende Begleitscheine dürfen noch bis zum 31.03.2004 verwendet werden.

