Neuregelung Elektro-Altgeräte
Am 13.8. 2005 ist in Österreich die neue „Elektro- und Elektronikaltgeräteverordnung“ in Kraft getreten.
Ab diesem Zeitpunkt können private Haushalte und gewerbliche Betriebe ihre elektronischen und elektrisch betriebenen Altgeräte (in „Haushaltsmengen“ – die allerdings noch nicht näher definiert sind) bei der Gemeinde (Problemstoff-Sammelstellen oder in nächster Zukunkft auch die regionalen Sammelstellen für Elektroaltgeräte) oder beim Händler bei Kauf eines neuen, gleichwertigen Gerätes abgeben. Diese Abgabe ist kostenlos.
Mit dieser Verordnung soll verhindert werden, dass die in den Geräten enthaltenen möglicherweise gefährlichen Stoffe und Materialien unkontrolliert in die Umwelt gelangen und Schaden anrichten. Darüber hinaus können einzelne Bestandteile und Materialien aus diesen Geräten wiederverwertet werden.
Sonderfall Kühlschränke / Kühlgeräte
Wer in den letzten 12 Jahren ein Kühlgerät gekauft hat und dabei einen Entsorgungsbeitrag für das „Entsorgungspickerl“ geleistet hat, bekommt die Kosten für das Pickerl vom „Umweltforum Haushalt Privatstiftung“ (UFH) zurück erstattet.
Das UFH wird alle Konsumenten über die genaue Abwicklung informieren.
Nähere Auskünfte erhält man über die UFH-Info-Hotline unter der Telefonnummer 0810-144166.

