Geschäftsbedingungen der Firma Killer GmbH & Co KG

  • 1. Für die Übergabe, Übernahme und Abholung der Altöl- bzw. Sonderabfallmenge gelten die zutreffenden österreichischen Gesetze.
  • 2. Das von uns übernommene Material ist nach Art, Zusammensetzung und Gefährlichkeit zu kennzeichnen bzw. auf dem Begleitschein für gefährlichen Abfall zu beschreiben.
  • 3. Der Auftraggeber bestätigt die richtige Kennzeichnung, die Vollständigkeit der Angaben und den ordnungsgemäß erteilten Auftrag durch seine Unterschrift auf dem Begleitschein für gefährlichen Abfall und auf dem Lieferschein.
  • 4. Erfolgt die Anlieferung in Behältern, so müssen diese witterungsbeständig und deutlich lesbar mit Name, Anschrift und Lieferscheinnummer sowie Kennzeichnung der Stoffe, beschriftet sein. Die Kennzeichnung muß mit den Vermerken des vorliegenden Formulars übereinstimmen. Zur Behälterkennzeichnung sind die bei der Firma  Killer GmbH & Co KG erhältlichen Anhänger zu verwenden.
  • 5. Falls bezüglich der richtigen Kennzeichnung der Stoffe Zweifel bestehen, ist die Firma Killer GmbH & Co KG berechtigt, dieselben zu untersuchen. Das Ergebnis ist für die weitere Behandlung und Kostenabrechnung verbindlich. Sollte die Produktdeklaration des Sonderabfallbesitzers nicht zutreffen, so sind die Kosten für eine Analyse vom Sonderabfallbesitzer zu tragen. Für die Bestimmung der Menge des angelieferten Materials ist die Wiegung durch die Annahmestelle der Firma Killer GmbH & Co KG maßgebend. Die Preisgruppeneinstufung durch die Firma Killer GmbH & Co KG aufgrund eingesandter Muster und Proben ist unverbindlich.
  • 6. Die angelieferten Mengen sind in lagerungsfähigen, wasserdichten Behältern anzuliefern, deren Abdeckungen gegen einfaches Öffnen gesichert sein müssen. Für Schäden, die bei der Anlieferung in Folge der Verwendung ungeeigneter oder mangelhafter Behälter entstehen, haftet der Auftraggeber. Beschädigte Fässer werden nicht übernommen.
  • 7. Die von der Firma Killer GmbH & Co KG erteilten Abhol- und Anlieferungstermine sind nicht verbindlich und können jederzeit wieder abgesagt werden.
  • 8. Liegt eine Annahme- bzw. Abholzusage der Firma Killer GmbH & Co KG nicht vor, ist diese zu einer Annahme nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. Sie ist auch bei Annahmezusage berechtigt, die Annahme im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verweigern, wenn das vorliegende Formular fehlt oder es keine ausreichende Materialkennzeichnung oder unrichtige Menge- bzw. Gewichtsangaben enthält. Das Gleiche gilt bei nicht ordnungsgemäßer Beschriftung der Behälter oder Mängel derselben. Unabhängig davon haftet der Auftraggeber allein für die Folgen und Schäden, die in Folge ungeeigneter oder unrichtiger Kennzeichnung, bzw. durch nicht erfolgte oder falsche Deklaration des Sonderabfalles verursachen. (lt. Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes und der Abfallnachweis-VO.)
  • 9. Um einen kontinuierlichen Betrieb gewährleisten zu können, sind sämtliche Anlieferungen zeitgerecht, vorher, der Firma GmbH & Co KG zu avisieren. Für jede Anlieferung wird eine Terminnummer vergeben, die unaufgefordert vorzuweisen ist. Nicht angemeldete Anlieferungen werden ausnahmslos retourniert.
  • 10. Die Anlieferung erfolgt auf Kosten des Auftraggebers. Den Anordnungen des Personals der Firma Killer GmbH & Co KG ist bei der Übernahme Folge zu leisten. Im Falle einer Ablehnung der Annahme stehen dem Auftraggeber oder Transporteur keine wie immer gearteten Ansprüche gegen die Firma Killer GmbH & Co KG zu.
  • 11. Die Firma Killer GmbH & Co KG stellt die Kosten für Aufarbeitung, Analysen, Behälterbearbeitung etc. nach der jeweils letztgültigen Preisliste oder nach dem gültigen Angebot dem Auftraggeber in Rechnung. Zahlungen der Auftraggeber sind ohne jeden Abzug innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungserhalt fällig. An Minimumkosten werden pro Auftrag € 30,- in Anrechnung gebracht.
  • 12. Die Firma Killer GmbH & Co KG ist nicht verpflichtet, die Unterschriftsberechtigung des Auftraggebers zu prüfen.
  • 13. Angeliefertes Material geht nur nach schriftlicher Bestätigung der ordnungsgemäßen Übernahme in das Eigentum der Killer GmbH & Co KG über.
  • 14. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
  • 15. Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der Firma Killer GmbH & Co KG, andere Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit.
  • 16. Gerichtsstand ist Baden bei Wien. 

Die Geschäftsführung ( DVR : 0801470)

Für Fragen und Problemlösungen steht Ihnen Ihr Killer-Team gerne zur Verfügung:
Killer GmbH & Co KG Hirtenbergerstraße 28, 2544 Leobersdorf, Tel. +43 (0) 2256/620 42, Fax +43 (0) 2256/620 34, E-Mail: abfall@killer.at