Abfallbilanzverordnung NEU

Umsetzung Abfallbilanzverordnung (Abfallbilanz-VO)

 Sehr geehrter Kunde,

werter Geschäftspartner,

mit 1. Jänner dieses Jahres ist die Abfallbilanz-VO in Kraft getreten. Sämtliche Abfallsammler und -behandler, auch die Killer GmbH & Co KG, sind gesetzlich verpflichtet ihre Aufzeichnungen in einer festgelegten elektronischen Form zu erfassen, weiterzuverarbeiten und einmal jährlich in Form einer Abfallbilanz für jede Art von Abfallbewegungen an den Gesetzgeber zu übermitteln.

  • - Art, Menge und Herkunft der übernommenen Abfälle
  • - Verbleib dieser Abfälle
  • - Aufzeichnungen von Abfallströmen für alle relevanten Anlagen (auch innerbetrieblich)
  • - Lagerstände sowie laufende Lagerstandskorrekturen

Für diese Meldungen sind von allen Entsorgungsunternehmen elektronische Schnittstellen zu errichten, die hinsichtlich Datenstruktur und Inhalte den Anforderungen des Gesetzgebers entsprechen müssen.

Diese gesetzliche Umsetzung führt zu deutlichen Mehrkosten der Hard- und Softwareinvestitionen. Des Weiteren sind aufgrund der zusätzlichen Verwaltungstätigkeiten wie Aufzeichnungs- und Meldeverpflichtungen die Personalkosten gestiegen.

Bei Killer GmbH & Co KG werden diese Daten seit 1. Jänner 2010 entsprechend elektronisch verarbeitet. Durch die gesetzliche Verarbeitungspflicht wird ein Teil der Mehraufwandskosten als „Bearbeitungskosten Abfallbilanz'" in der Höhe von 0,50 Euro je Abfallart und Übernahme auch an unsere Kunden weiter gegeben. Diese Bearbeitungskosten werden ab 1. September 2010 als eigener Posten auf den Rechnungen ausgewiesen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir dieser gesetzlichen Maßnahme Folge leisten müssen und verbleiben mit der Zusicherung einer weiterhin gesetzeskonformen Entsorgung Ihrer Abfälle.

Mit freundlichen Grüßen

Killer GmbH & Co KG

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Killer GmbH Co KG, 2544 Leobersdorf, Hirtenberger Straße 28, +43 (0) 2256/62042, abfall@killer.at