Neue Verordnung:
E-PRTR "Europäisches Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister"
Information zu E-PRTR
E-PRTR ist das „Europäische Schadstofffreisetzungs- und verbringungsregister“.
Es basiert auf der diesbezüglichen Europäischen Richtlinie und der österreichischen Begleitverordnung dazu.
Unternehmen müssen, wenn sie bestimmte in der Europäischen Richtlinie festgelegte Schwellenwerte überschreiten, die Menge der freigesetzten Schadstoffe und die Verbringung von Schadstoffen an eine zentrale Stelle in Österreich melden (Umweltbundesamt).
Die Registrierung und entsprechende Meldung von Daten erfolgt über das Portal http://www.edm.gv.at/.
Frist für die erste Meldung über die Mengen des Jahres 2007 ist der 31.Mai 2008.
Die Eintragung ist möglich ab letzter Februarwoche 2008.
Die Richtlinie und die österreichische Begleitverordnung können über http://www.edm.gv.at/ - Informationen und Downloads – als pdf.-Datei heruntergeladen werden.
Die enthaltene Information wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Für die Richtigkeit der Angaben können wir keine Haftung übernehmen.
20.2.2008
