Abfallwirtschaftsgesetz

Dieses Gesetz bildet die Grundlage für die Regelungen von Vermeidungs-, Verwertungs- und Behandlungsmaßnahmen aller in Betrieben anfallenden Abfälle. Ziel ist die Ausrichtung der Abfallwirtschaft im Sinne des Vorsorgeprinzips und der Nachhaltigkeit.

Alle Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern haben den Abfallbereich in einem Abfallwirtschaftskonzept darzustellen. Betriebe über 100 Mitarbeiter benötigen einen ausgebildeten Abfallbeauftragten.

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