Gefahrgutbeförderungsgesetz GGBG vom 20.05.2011
Bestimmte Stoffe oder Gegenstände werden als gefährliche Güter bezeichnet, weil sie wegen ihrer Eigenschaften beim Transport eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen, Tieren, für Sachen oder die Umwelt darstellen. Das Gefahrgutbeförderungsgesetz regelt die Beförderung gefährlicher Güter in Österreich.
Mit der Novelle vom 20.5.2011 werden neue internationale Gefahrgutvorschriften in Österreich umgesetzt und die Regelungen des ADR 2011 in Kraft gesetzt.
Für Detailfragen steht Ihnen unser Gefahrgutbeauftragter Herr Ing. Wolfgang Imnitzer unter der Telefonnummer 02256/62042-12 zur Verfügung.
Link zur GGBG_Novelle_2011



