Gefahrgutbeförderungsgesetz
Änderungen ab 01.07.2003
Mit der Beschlussfassung der GGBG-Novelle 2003 im Ministerrat werden neue internationale Gefahrgutvorschriften in Österreich umgesetzt. Spätestens ab 01.07.2003 gelten die neuen Regelungen von ADR 2003. Die Übergangsfrist für das derzeit geltende ADR 2001 endete am 30.06.2003.
Umstellung bei Beförderungspapieren und schriftlichen Weisungen:
Mit dem ADR 2003 kommen neue Vorschriften bei sämtlichen Beförderungspapieren und schriftlichen Weisungen (Unfallmerkblätter) zur Anwendung, die wie die sonstigen Vorschriften des ADR nun bis zum 30.06.2005 gelten.
Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Ing. Wolfgang Imnitzer gerne unter der Tel.Nr.: 02256/62042-12 zur Verfügung!


